Kategorie: Gesundheit
Pflanzenschutzmittel, die zur Pflege von Pflanzen in Räumen eingesetzt werden, bedürfen gemäß dem Pflanzenschutzgesetz einer besonderen Zulassung. Diese wird erteilt, wenn das Produkt „keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit“ hat. Voraussetzung ist die sachgerechte Anwendung durch Fachpersonal.
Besonders empfehlenswert und völlig frei von Chemie ist die biologische Schädlingsbekämpfung mit Nützlingen.
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